Hude & Tetik Naturstein GmbH                                                                                                                            
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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Alle Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt.
Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen
Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
2. Muster
Vorgelegte Muster sowie Farbprospekte dienen nur zur Information und sind hinsichtlich Farbe
und Struktur keineswegs verbindlich.
3. Angebote
Abgegebene Angebote dienen zur Information und werden hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist,
Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend gemacht. Technische Änderungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten. Mündliche und fernmündliche Nebenabreden werden nur rechtswirksam,
soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgen ab unserem Lager in 16727 Velten, Bahnstr. 4 und werden auf Gefahr und
auf Rechnung des Empfängers durchgeführt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart oder
der Spediteur von uns beauftragt wird.
5. Lieferfristen
Die im Angebot genannte Lieferfrist kann in der Regel bei sofortiger Bestellung eingehalten werden,
ist aber unverbindlich und ist nur als annähernd zu betrachten. Lieferfristen beginnen mit Erhalt aller
notwendigen Ausführungsunterlagen. Eine Verlängerung der Lieferfrist ist möglich in allen Fällen von
Höherer Gewalt (Streiks, Grenzsperre, u.s.w.) und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Auftrag.
Außerdem sind Schadensersatzforderungen uns gegenüber ausgeschlossen.
6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind spätestens nach 14-Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an
uns zu zahlen. Es sei denn, es werden schriftlich andere Zahlungsziele vereinbart.
Bei Wechselbezahlung bringen wir die uns vom betreffenden Bankinstitut belasteten Kosten in
Anrechnung. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen zu
berechnen. Sämtliche Zahlungen sind in der Rechnungsvaluta unmittelbar an uns zu leisten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden
Forderungen, unser Eigentum. Verarbeitung oder Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware
darf nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes erfolgen. Der Käufer tritt stillschweigend
Forderungen gegen Dritte, die mit unserer Vorbehaltsware im Zusammenhang stehen, an uns ab,
und zwar insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
8. Mängel
Unsere Ware ist sofort nach Erhalt nachzuprüfen. Mängelrügen und sonstigen Reklamationen,
die nach dem Weiterverkauf oder nach Verarbeitung oder Einbau unserer Ware bei uns eingehen,
können nicht berücksichtigt werden. Irgendwelche Beanstandungen müssen unverzüglich,
spätestens nach 8-Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden,
andernfalls gilt die Ware als angenommen. Mängelrügen bewirken keine Änderung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen.
9. Sonstiges
Eventuell eingeräumte Mengenrabatte bzw. Sondernachlässe werden von uns sofort bei der
Berechnung in Abzug gebracht und verstehen sich nur für die Grundpreise. Alle Zuschläge,
Sonderarbeiten, Verpackungskosten u.s.w. sind zahlbar Netto laut derzeitige Preisliste.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche, auch für solche aus Wechseln
und Schecks ist Neuruppin. Sollten eine oder mehrere der vorangehenden Bestimmungen
unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Teils der Bedingungen unberührt,
es tritt an ihre Stelle die gesetzliche Vorschrift.