Verkaufs- und
Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Alle Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen
angenommen bzw. ausgeführt.
Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von
diesen
Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich
bestätigt werden.
2. Muster
Vorgelegte Muster sowie Farbprospekte dienen nur zur Information und
sind hinsichtlich Farbe
und Struktur keineswegs verbindlich.
3. Angebote
Abgegebene Angebote dienen zur Information und werden hinsichtlich der
Preise, Menge, Lieferfrist,
Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend gemacht. Technische
Änderungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten. Mündliche und fernmündliche Nebenabreden
werden nur rechtswirksam,
soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgen ab unserem Lager in 16727 Velten, Bahnstr. 4 und
werden auf Gefahr und
auf Rechnung des Empfängers durchgeführt, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart oder
der Spediteur von uns beauftragt wird.
5. Lieferfristen
Die im Angebot genannte Lieferfrist kann in der Regel bei sofortiger
Bestellung eingehalten werden,
ist aber unverbindlich und ist nur als annähernd zu betrachten.
Lieferfristen beginnen mit Erhalt aller
notwendigen Ausführungsunterlagen. Eine Verlängerung der Lieferfrist ist
möglich in allen Fällen von
Höherer Gewalt (Streiks, Grenzsperre, u.s.w.) und berechtigt nicht zum
Rücktritt vom Auftrag.
Außerdem sind Schadensersatzforderungen uns gegenüber ausgeschlossen.
6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind spätestens nach 14-Kalendertagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug an
uns zu zahlen. Es sei denn, es werden schriftlich andere Zahlungsziele
vereinbart.
Bei Wechselbezahlung bringen wir die uns vom betreffenden Bankinstitut
belasteten Kosten in
Anrechnung. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, ohne weitere
Mahnung Verzugszinsen zu
berechnen. Sämtliche Zahlungen sind in der Rechnungsvaluta unmittelbar
an uns zu leisten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen,
auch künftig entstehenden
Forderungen, unser Eigentum. Verarbeitung oder Weiterveräußerung der von
uns gelieferten Ware
darf nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes erfolgen. Der
Käufer tritt stillschweigend
Forderungen gegen Dritte, die mit unserer Vorbehaltsware im Zusammenhang
stehen, an uns ab,
und zwar insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
8. Mängel
Unsere Ware ist sofort nach Erhalt nachzuprüfen. Mängelrügen und
sonstigen Reklamationen,
die nach dem Weiterverkauf oder nach Verarbeitung oder Einbau unserer
Ware bei uns eingehen,
können nicht berücksichtigt werden. Irgendwelche Beanstandungen müssen
unverzüglich,
spätestens nach 8-Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich
gemeldet werden,
andernfalls gilt die Ware als angenommen. Mängelrügen bewirken keine
Änderung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen.
9. Sonstiges
Eventuell eingeräumte Mengenrabatte bzw. Sondernachlässe werden von uns
sofort bei der
Berechnung in Abzug gebracht und verstehen sich nur für die Grundpreise.
Alle Zuschläge,
Sonderarbeiten, Verpackungskosten u.s.w. sind zahlbar Netto laut
derzeitige Preisliste.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche, auch für solche
aus Wechseln
und Schecks ist Neuruppin. Sollten eine oder mehrere der vorangehenden
Bestimmungen
unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Teils der
Bedingungen unberührt,
es tritt an ihre Stelle die gesetzliche Vorschrift.