Dünnbettverlegung
Die Dünnbett-Technik dient im
Natursteinbereich vornehmlich der Verlegung von Fliesen in den Stärken
von 7-10 mm.
Die Anwendung ist jedoch auf kleine
bis mittlere Formate begrenzt, da ansonsten Überzähne
(Höhendifferenzen zwischen benachbarten Platten) aufgrund von
Unebenheiten im Estrich die Folge wären. Großformatige Natursteine
bedürfen der Verlegung im Mittelbettverfahren, wenn der Estrich
bereits eingebaut wurde. Der Ablauf der eigentlichen Verlegung ist
bekannt und wird aus diesem Grunde hier nicht näher erläutert;
erläutert werden nur die Rahmenbedingungen für eine schadensfreie
Verlegung.
Eine wichtige Voraussetzung für die
mängelfreie Verlegung bezüglich Verfärbungen sowie auf Rissen im
Oberbelag und Fugenbild ist die Verlegereife des Estrichs. Das heißt,
dass zum Zeitpunkt der Verlegung Setz- und Schwindspannungen
abgeklungen sein müssen. Diese systembedingten, formverändernden
Kräfte entstehen nach der Hydratationsphase und dauern über die
gesamte Zurücktrocknungszeit des Estrichs an. Grundsätzlich wird bei
Natursteinfliesen zum Einsatz von weißen, hydraulisch abbindenden
Dünnbettklebern geraten. Sie minimieren das Verfärbungsrisiko
gegenüber grauen Klebemörteln erheblich.
Die Klebedicke bei Dünnbettmörteln
beträgt nur ca. 3-5 mm und gestattet daher kaum Schwankungen in der
Plattenstärke. Beispiele aus der Praxis belegen immer wieder die
Schwierigkeit der Verwendung von Fliesen mit Stärketoleranzen im
Bereich der zulässigen Abweichungen von +/- 1 mm. Kommen außerdem noch
große Kantenlängen hinzu, so sind Überzähne nahezu vorprogrammiert.
Handelt es sich bei der Belagsfläche
um eine beheizte Konstruktion, ist vor der Verlegung ein sachgemäßes
Aufheizen nach DIN 4725 durchzuführen. Das entsprechende
Aufheizprotokoll ist vom Heizungsinstallateur anzufertigen und vom
Verleger anzufordern.
Hinweise zur Verfugung finden Sie
hier.
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Mittelbett
Die Mittelbettverlegung stellt wie
die Dünnbettverlegung ein Klebeverfahren dar, mit dem Unterschied,
dass die Mörtelbettdicke 5-20 mm beträgt.
Mittelbettverlegung
Die Vorzüge des Mittelbettverfahrens
respektive der Fließbett-Technik bestehen darin, dass in erster Linie
größere Unebenheiten in der Estrichoberfläche ausgeglichen werden.
Ein weiterer, elementarer Vorteil
zeigt sich bei der Verlegung von Werkstücken mit größeren
Stärketoleranzen. Die Klebebettdicke beträgt hier 5-20 mm, wogegen
Dünnbettmörtel nur über ca. 3-5 mm verfügen. Hieraus resultiert sogar
die Möglichkeit, großformatige Platten von etwa 1,50 m Kantenlänge
ohne nennenswerte Überzähne zu verlegen. Auch Platten in polygonaler
Form in sortierten Stärken von z.B. 20-25 mm sind in dieser
Verfahrenstechnik zu verarbeiten. Allerdings muss bei der Planung
bedacht werden, dass der entsprechende Niveauunterschied zwischen
Oberkante Fußboden und Estrich gegeben ist.
Mittelbettmörtel und Fließbettmörtel
sind nicht genormt, erfüllen jedoch selbstverständlich die
Anforderungen der DIN 18 156 Teil 2 und unterliegen als Werkmörtel der
Fremdüberwachung. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und die
DIN 18 157 Teil 1, DIN 18352 sowie DIN 18 202 sind zu beachten.
Hinweise zur Verfugung finden Sie
hier.
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Dickbettverlegung
Die Dickbettverlegung, also das
Verlegen in Zementmörtel auf meist frischer Lastverteilungsschicht,
ist als die klassische Verfahrenstechnik von Natursteinbelägen
anzusehen. Sie ist eine nach wie vor recht häufig angewandte Methode
zum Einbau von Marmor- und Granitbelägen im Innen- und Außenbereich.
Das liegt in erster Linie daran, dass
großformatige Platten, z.B. Bahnenware in 2 cm Stärke,
produktionstechnisch bedingt relativ große Sägetoleranzen aufweisen,
die Kleben unmöglich machen. Des Weiteren ist der Preis pro qm
fertigverlegter Belagsfläche etwas günstiger.
Die Dickbettverlegung hat auch den
Vorteil, dass die komplette Belagskonstruktion in einem Arbeitsgang
hergestellt wird und somit nur ein Unternehmer erforderlich ist. Der
tragende Unterbau, den beim Klebeverfahren der Estrich bildet, wird
bei der Vermörtelung in Form einer steifplastischen
Lastverteilungsschicht während der Verlegung eingebaut.
Kontakt- bzw. Haftschlämmen aus purem
Zement und Wasser dürfen keinesfalls eingesetzt werden! Sie stellen
in dreierlei Hinsicht eine schadensträchtige Konstruktion dar:
Hohe Schwindspannungen können
einen Haftungsabriss herbeiführen.
Reine Zementschlämmen verursachen
ideale Bildungsbedingungen für Calcium-Karbonat-Ausblühungen.
Sie verfügen über eine ausgeprägte
Kapillarität und verhindern daher nicht das Aufsteigen löslicher
anorganischer und organischer verfärbungsintensiver Substanzen aus
dem Unterbau zur Belagsoberfläche.
Das Schließen der Fugen darf erst nach ausreichender
Zurücktrocknung des Unterbaus erfolgen, da ansonsten ein erhöhtes
Verfärbungsrisiko besteht. Die Austrocknungszeit hängt von der
Aufbauhöhe ab und beträgt in aller Regel ca. vier Wochen.
Hinweise zur Verfugung finden Sie
hier.
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